Die Idee
Hinter dem Verfügungsfonds steht die Überzeugung, dass vorangig die Zivilgesellschaft das Stadtteilleben gestaltet. Als Expert*innen vor Ort können Bürger*innen, Vereine oder Gemeinbedarfseinrichtungen kleinere Projekte erfolgreich, schnell und wirkungsvoll umsetzen.
Anträge an den Verfügungsfonds stellen kann Jede*r, egal ob Privatperson oder Institution. Über die Anträge entscheidet die Projektgruppe Neuperlach – ein lokales, themenübergreifendes Fachgremium der Stadtteilentwicklung.
Die maximale Förderhöhe beträgt 15.000 Euro, dabei können maximal 50% der Gesamtkosten eines Projektes gefördert werden. Das bedeutet, dass 50% der Projektsumme aus Eigenmitteln, Einnahmen oder weiteren Förderungen finanziert werden müssen. Dabei kann auch ehrenamtliche Arbeit als Eigenleistung angerechnet werden.
Im Verfügungsfonds stehen jährlich 50.000 Euro zur Verfügung.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können Projekte, die:
- die Sanierungsziele unterstützen,
- einen städtebaulichen Mehrwert haben (das bedeutet, ein Projekt ist das geeignete Mittel, um ein Sanierungsziel zu erreichen),
- mehrheitlich Menschen aus einem Sanierungsgebiet oder des Untersuchungsumgriffs erreichen,
- Kooperationen im Stadtteil fördern,
- einen nachhaltigen Effekt haben.
- Aber nur dann, wenn: sie ohne die Förderung des Verfügungsfonds nicht stattfinden könnten. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip: Der Verfügungsfonds fördert nachrangig, vorrangig ist eine Finanzierung durch die Landeshauptstadt München oder durch Eigenmittel.
Projekte können nur einmalig gefördert werden.
So läuft die Antragstellung:
Projektideen berät das Stadtteilmanagement der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS). In der Beratung geht es darum sicherzustellen, dass die Idee umsetzbar und förderfähig ist. Wenn ja, dann wird sie als Konzept zusammengefasst, eine Kalkulation erstellt und das Antragsformular des Verfügungsfonds ausgefüllt. Falls gewünscht, unterstützt das Stadtteilmanagement dabei, auch hilft es bei weiteren nötigen Förderanträgen oder Genehmigungen.
Über den Zuschuss aus dem Verfügungsfonds stimmt ein unabhängiges Fachgremium ab, die sogenannte Projektgruppe Neuperlach. Die Projektgruppe Neuperlach besteht aus Expert*innen verschiedener Themengebiete, sie begleitet die Stadtteilentwicklung. In der Projektgruppe stellen Antragsstellende ihr Projekt persönlich vor. Stimmt die Projektgruppe dem Antrag zu, kann die Projektumsetzung beginnen. Das Stadtteilmanagement begleitet die Projektträger dann bis zur Abrechnung.
Antragstellende müssen nicht bis zur Endabrechnung auf ihren Zuschuss warten, sondern können bereits während des Projekts Zwischenrechnungen stellen. Mit der Endabrechnung ist eine Dokumentation abzugeben.
Dokumente
Antragsformular:
Das Antragsformular können Sie hier (pdf, barrierefrei) herunterladen. Anlagen zum Antrag können Sie in das pdf laden. Unterschreiben Sie das pdf erst nach finaler Abstimung des Antrags, da sonst keine Änderungen in der pdf-Datei mehr möglich sind.
Logos:
Bei allen Publikationen ist zwingend auf die Förderung durch den Verfügungsfonds hinzuweisen. Die Logos finden Sie hier zum Download.
Abrechnungsdeckblatt:
- Für Zwischenrechnungen füllen Sie das Abrechnungsdeckblatt (pdf, barrierefrei) aus und fügen die zu erstattenden Rechnungsbelege digital an.
- Bei Abschlussrechnungen ist zusätzlich eine digitale Projektdokumentation einzureichen.
Abrechnungen senden Sie an info@stadtsanierung-neuperlach.de.