Drei Mobilitätspunkte: Flächen für Shared-Mobility

 

Nördlich der Ständlerstraße sind drei sogenannte Mobilitätspunkte eingerichtet worden. Wieso gibt es sie und was bieten sie? Antworten darauf gibt Georg Dunkel, Leiter des Mobilitätsreferats der ­Landeshauptstadt München.

Foto des Mobilitätspunkts an der U-Bahnstation Quiddestraße. Es ist ein Carsharing Auto zu sehen, dass auf dem Stellplatz parkt.
Der Mobilitätspunkt „Quiddestraße“ bietet Abstellflächen für Sharing-Angebote.
Foto: MGS – Torsten Müller
Detailansicht der Parkschilder des Mobilitätspinkts an der Plettstraße. Die Schilder zeigen das weiße "P" auf blauem Grund als Symbol für Parkplatz. Zusätzlich zeigen Schilder schwarze Piktogramme auf weißem Grund für die jeweiligen Sharing-Agebote: Bikesharing, Carsharing, E-Tretroller, und E-Scooter.
Die Flächen für Sharing-Angebote sind mit Schildern und Symbolen auf dem Boden markiert.
Foto: MGS – Torsten Müller

Wo in Neuperlach werden ­Mobilitätspunkte eingerichtet?
Die ersten drei Mobilitätspunkte in Neuperlach sind nun eingerichtet – in der Plettstraße, in der Quiddestraße sowie am Marx-Zentrum. An diesen stehen jeweils vier bis sechs Stellflächen für Carsharing-Autos und Abstellflächen für E-Tretroller und Bikesharing zur Verfügung. In den kommenden Jahren folgen dann weitere Mobilitätspunkte und ergänzend dazu wird es auch reine Carsharing-Standorte geben. Einen Mobilitätspunkt in Neuperlach Zentrum – unweit des PEP – müssen wir wegen Umbaumaßnahmen am geplanten Standort vorerst zurückstellen. Bürger*innen können derzeit noch Standort-Wünsche unter unser.muenchen.de/mp einbringen.

Was kann man sich unter einem ­Mobilitätspunkt vorstellen?
Ein Mobilitätspunkt ist ein Zugangspunkt zu Shared-Mobility-Angeboten – dort sind zum Beispiel Angebote wie Carsharing, Bikesharing, geteilte Lastenräder, E-Tretroller und E-Motorroller gebündelt. Zu erkennen sind die Mobilitätspunkte an einer Stele mit dem mp-Logo sowie Markierungen auf der Straße und entsprechender Beschilderung. Insgesamt sollen bis 2026 200 solcher Punkte im gesamten Stadtgebiet entstehen. Den Bürger*innen bieten die Mobilitätspunkte den Vorteil, dort recht zuverlässig ein geeignetes Leihfahrzeug für den eigenen Bedarf zu finden. Zusätzlich planen wir an den Mobilitätspunkten auch – je nach Standort – verschiedene Mobilitätsservices wie Fahrradservicestationen oder Paketboxen.

Shared Mobility, was genau ist darunter zu verstehen?
Shared Mobility – also geteilte Mobilität – beschreibt ein Angebot an geteilten Fahrzeugen. Fahrzeuge also, die man sich für eine bestimmte Zeit ausleihen kann. Wir fördern als Stadt, als Mobilitätsreferat, diese Verkehrsmittel, weil wir den Bürger*innen einen breiten Mix an Fortbewegungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen wollen. Daneben ist es Ziel unserer Mobilitätsstrategie 2035 – dem Fahrplan für die Verkehrswende in München – den Verkehr flächeneffizienter und nachhaltiger zu gestalten. Auch darauf zahlen die Mobilitätspunkte ein, denn die Angebote der Shared Mobility können den Pkw-Verkehr und den privaten Autobesitz nachweislich reduzieren.

Welche Verkehrsmittel findet man an den Mobilitätspunkten?
Welche Angebote sich an einem Mobilitätspunkt finden, ist je Standort unterschiedlich – grundsätzlich findet man dort eine Kombination aus Carsharing, Bikesharing, E-Tretrollern, E-Motorrollern und Fahrradservicestationen.  Zudem werden ab 2024 insgesamt 600 stationsbasierte Carsharing-Fahrzeuge und E-Lastenräder das Angebot an einigen Mobilitätspunkten ergänzen.

Was kostet es, ein Fahrzeug auszuleihen?
Das unterscheidet sich je nach Anbieter und richtet sich nach der Mietdauer und – beziehungsweise oder – den gefahrenen Kilometern. Die Preise sind bei jedem Fahrzeug individuell in der App einsehbar. Viele Anbieter bieten zudem Stunden- und Tagespakete, damit die Nutzer*innen noch entspannter – ohne sich Gedanken über den schlussendlichen Preis machen zu müssen – unterwegs sein können.

Wie funktioniert die Ausleihe?
Für die Ausleihe der Angebote ist eine Registrierung erforderlich. Während bei Mikromobilitätsangeboten die Registrierung ausreicht, muss bei den Anbietern für Carsharing und geteilte E-Motorroller auch der Führerschein validiert werden. Die Registrierung und Validierung dauern nur wenige Minuten. Über die jeweilige App des Anbieters kann anschließend das gewünschte Fahrzeug spontan ausgeliehen beziehungsweise im Falle des Carsharings auch längerfristig gebucht werden. Die Idee ist es, die Shared-Mobility-Angebote in die regionalen Apps von MVG und MVV zu integrieren. Wer regelmäßig Shared Mobility nutzt, kann sich auch Minutenpakete zu vergünstigten Preisen kaufen. 

Kann man die Fahrzeuge auch woanders zurückgeben?
Das ist abhängig vom Fahrzeug und den geltenden Rahmenbedingungen des jeweiligen Anbieters. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Freefloating-Systemen und stationsbasierten Systemen. Freefloating-Fahrzeuge können im gesamten Geschäftsgebiet des jeweiligen Anbieters zurückgegeben werden und an bestimmten Stationen, wie etwa am Flughafen. Informationen dazu findet man in den jeweiligen Buchungsapps. Freefloating-Angebote sind zum aktuellen Zeitpunkt zum Beispiel die E-Tretroller aller Anbieter, aber auch gewisse Carsharing-Fahrzeuge und Leihfahrräder. Bei den stationsbasierten Carsharing- und Lastenradangeboten muss das Auto an einer festgelegten Station oder in einem zugewiesenen Parklizenzgebiet abgeholt und dort auch wieder abgestellt werden. Das klingt komplizierter als es ist, denn in jeder App ist genau erklärt, wo das Fahrzeug abgestellt werden kann. 

Wo wird es weitere Mobilitätspunkte geben?
In ganz München werden bis zum Jahr 2026 wie erwähnt 200 Mobilitätspunkte errichtet, zudem wird es 1.600 Carsharing-Stellplätze und über 600 Abstellflächen für Mikromobilität geben. Das zugrundeliegende Konzept haben wir gemeinsam mit der MVG und dem MVV erarbeitet – sodass es künftig auch über das Münchner Stadtgebiet hinaus eingesetzt werden kann. Das Ziel des Mobilitätsreferats beziehungsweise der Stadt München ist es, ein flächendeckendes Netz an Mobilitätspunkten aufzubauen, um künftig allen Münchner*innen innerhalb von fünf Gehminuten um den Wohnort herum Zugang zu Angeboten des erweiterten Umweltverbundes zur Verfügung zu stellen.

Wie werden die Standorte für die Mobilitätspunkte ausgewählt bzw. wie wurden die konkreten Mobilitätsstandorte für Neuperlach ausgewählt und priorisiert?
Der Auswahl der Standorte der Mobilitätspunkte haben wir verschiedene Kriterien und Einflussparameter zugrunde gelegt: Zum einen wurden bestehende Anträge und Empfehlungen von Stadträten und Bezirksausschüssen zu Mobilitätspunkten geprüft, zum anderen wurde die bestehende Angebotsstruktur betrachtet und nach Möglichkeiten gesucht, Angebote zu bündeln und Angebotslücken zu schließen. Wichtig ist auch die Positionierung an Points of Interest im Stadtgebiet, die aktuelle Nachfragestruktur, soziodemographische Merkmale und Strukturdaten. Dafür haben wir auch bestehende Anbieterdaten genutzt und alle Kriterien datengestützt analysiert. Natürlich haben wir auch geplante bauliche Vorhaben und Quartiersprojekte in die Überlegungen zu den Standorten einbezogen.

Der Mobilitätspunkt „Quiddestraße“ hier in Neuperlach wurde an einem Knotenpunkt des öffentlichen Nahverkehrs, mit guter Anbindung an U-Bahn und Bus, sowie direkt im Stadtteilzentrum geplant. Die Mobilitätspunkte in der Plettstraße und am Marx-Zentrum dienen dem Lückenschluss in Wohngebieten, der Mobilitätspunkt an der Plettstraße liegt zudem noch an einer wichtigen Verbindungsachse des Radverkehrs zwischen verschiedenen Stadtgebieten.

Wie sieht ein Carsharing-Verkehrsschild aus und wer darf dort parken?
Das Carsharing-Schild ist quadratisch und wird unter dem bekannten blau-weißen Parkplatz-Schild angebracht. Das Carsharing-Schild zeigt einen geteilten Pkw sowie eine Person in jeder Ecke. Zum Teil wird das Schild noch um einen Anbieternamen ergänzt, dann darf dort nur ein stationsbasiertes Fahrzeug abgestellt werden. Wo kein Zusatzschild angebracht ist, dürfen alle Carsharing-Fahrzeuge mit gültiger Bundes-Carsharing-Vignette oder der Münchner Carsharing-Vignette in der Windschutzscheibe auf den mit diesem Schild markierten Flächen geparkt werden. Zusätzlich zum Schild sind die Stellflächen für Shared-Mobility-Angebote außerdem auf dem Boden grün markiert, damit sie sich deutlich im Straßenraum abheben. Private Fahrzeuge dürfen dort nicht abgestellt werden – deshalb Vorsicht: Halter*innen müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.

Interview: 
Torsten Müller – MGS Stadtteilmanagement

Ansicht der Bodenmarkierung für Carsharing.
Die Sharing-Flächen sind am Boden grün umrandet und mit Piktogrammen markiert.
Foto: MGS – Torsten Müller
Porträtfotografie von Georg Dunkel, Leiter des Mobiltätsreferats der Landeshauptsstadt München, von 2021.
Foto: LHM – Tobias Hase

Zur Person

Georg Dunkel
Leitung Mobilitätsreferat der Landeshauptstadt München

Geboren 1973 in Nordrhein-Westfalen, studierte Georg Dunkel Bauingenieurwesen mit Schwerpunkt Verkehrswesen und Raumplanung an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen. Seine Tätigkeit für die Landeshauptstadt München begann im Jahr 2000 in der Abteilung für Verkehrsplanung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Dort leitete er die Arbeitsgruppe West und später den Bereich Grundsatzfragen der Verkehrsplanung. Im Jahr 2017 übernahm er die Leitung der Abteilung Verkehrsplanung. Seit 2021 leitet er das Mobilitätsreferat.


Die Stadtteilzeitung Neuperlach

Die Stadtteilzeitung Neuperlach informiert zweimal im Jahr über die Stadtteilsanierung Neuperlachs. Ziel der Stadtteilzeitung ist es, kommunales Handeln in der Stadtteilentwicklung zu erläutern. Berichtet wird über Themen, die den Sanierungszielen des integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts Neuperlach dienen. Dabei stellen Projekträger*innen ihre Arbeiten aus erster Hand vor.

Die Stadtteilzeitung Neuperlach erscheint in einer Auflage von ca. 11.000 Stück, wird im Sanierungsgebiet Neuperlach Nord kostenfrei an alle Haushalte verteilt und liegt in Gemeinbedarfseinrichtungen in Neuperlach aus.

Die Stadtteilzeitung Neuperlach wird herausgegeben von der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS) im Auftrag des Referats für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München. Die Redaktion übernimmt das MGS Stadtteilmanagement Neuperlach im Quidde35 – Raum für Stadtsanierung. Die Redaktion behält sich vor Beiträge zu kürzen oder abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf Publikation.