Merci Dir für korrektes Parken

  • In der App MVGO werden – mittels Geofencing eingerichtete – digitale Parkverbotszonen für E-Tretroller in rot angezeigt. Innerhalb der ­markierten Abstellflächen ist das Parken erlaubt, in den eingerichteten Parkverbotszonen ist das Abstellen technisch nicht möglich.

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  1. Korrekt geparkte e-Tretroller am Sarah-Sonja-Lerch-Weg an der U-Bahn Quiddestraße. © Florian Mayr – MGS
  2. In der App MVGO werden – mittels Geofencing eingerichtete – digitale Parkverbotszonen für E-Tretroller in rot angezeigt. Innerhalb der ­markierten Abstellflächen ist das Parken erlaubt, in den eingerichteten Parkverbotszonen ist das Abstellen technisch nicht möglich.

E-Tretroller sind für die einen ein wichtiger Teil ihrer täglichen Mobilität, für die anderen ein regelmäßiges Ärgernis. Das Münchner Mobilitätsreferat hat sich des Themas angenommen und sich zum Ziel gesetzt, für ein attraktives und zugleich geordnetes Angebot an E-Tretrollern zu sorgen. „Wir wollen die Abstellsituation verbessern, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger*innen, insbesondere für ­Menschen mit Geh- und Sehbehinderungen, sowie für Nutzer*innen zu erhöhen“, so Mobilitätsreferent Georg Dunkel. 

Das Abstellen von E-Tretrollern auf dem Gehweg ist rechtlich erlaubt. Die Fahrzeuge müssen dabei so abgestellt werden, dass sie kein Hindernis für zu Fuß Gehende oder andere Verkehrsteilnehmende darstellen und auf dem Gehweg noch ausreichend Platz vorhanden ist. 

„Natürlich ist ein Baustein für ein gutes Miteinander, dass alle Rücksicht aufeinander nehmen und die geliehenen E-Tretroller so abgestellt werden, dass sie niemanden gefährden. Wir sind das Thema aber auch verkehrsplanerisch und technisch angegangen“, so Georg Dunkel weiter. Sein Referat hat zunächst in der dicht besiedelten Altstadt spezielle Abstellflächen für die Roller eingerichtet. Mit Erfolg: Eine Auswertung hat gezeigt, dass im Jahr 2023 bis zu ­90 Prozent der in der Altstadt abgestellten E-Tretroller auf einer Abstellfläche abgestellt wurden, Zwischenfälle und Beschwerden gingen spürbar zurück. „Entsprechend ist aktuell der Ausbau der Abstellflächen in der ganzen Stadt in vollem Gange.“ Bis Ende 2025 soll ein dichtes Netz von 675 Abstellflächen in München zur Verfügung stehen. 

Zentral ist neben Markierung und Ausbau der Flächen auch die digitale Steuerung. Hier setzt das Mobilitätsreferat auf Geofencing. Dabei werden virtuelle Grenzen definiert, um digitale Abstellverbotszonen mit einem Radius von 100 Metern um die Abstellflächen herum einzurichten – und damit ein Beenden der Ausleihe außerhalb der eingerichteten Flächen zu unterbinden. Die Nutzer*innen können die Abstellmöglichkeiten sowie auch die Orte, an denen das technisch nicht möglich ist, in den Apps der Anbieter einsehen. 

„Mit dem Ausbau der Abstell- und Sperrflächen, durch die enge Zusammenarbeit mit den Anbietern und wenn alle auch an die anderen denken und Rücksicht nehmen, können E-Tretroller eine Bereicherung für die Mobilität der Menschen sein“, ist sich Georg Dunkel sicher.

Mobilitätsreferat


Aktuelle Ausgabe #9 Januar 2025

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Die Stadtteilzeitung Neuperlach erscheint in einer Auflage von ca. 11.000 Stück, wird im Sanierungsgebiet Neuperlach Nord kostenfrei an alle Haushalte verteilt und liegt in Gemeinbedarfseinrichtungen in Neuperlach aus.

Die Stadtteilzeitung Neuperlach wird herausgegeben von der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung (MGS) im Auftrag des Referats für Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München. Die Redaktion übernimmt das MGS Stadtteilmanagement Neuperlach im Quidde35 – Raum für Stadtsanierung. Die Redaktion behält sich vor Beiträge zu kürzen oder abzulehnen. Es besteht kein Anspruch auf Publikation.